Schulregeln

Schulfremde Gegenstände – Wertgegenstände

Anders als in anderen Schulen ist es unseren Schülern nicht möglich, irgendwelche persönlichen oder schulischen Gegenstände unter der Bank zu deponieren. Bitte weisen Sie Ihr Kind darauf hin. Spinde bieten die Möglichkeit der Aufbewahrung während des Unterrichtstages.

Schulfremde Gegenstände sollten am Besten gar nicht erst mitgebracht werden. Tauchen sie im Unterricht auf (z. B. Mobiltelefone, elektronische Unterhaltungsgeräte), sind die Lehrer berechtigt, diese Gegenstände sicher zu stellen und aufzubewahren.  In den Jahrgangsstufen 5 bis 10 des Gymnasiums und 7 bis 11 c der Wirtschaftsschule werden sie während der Unterrichtszeit eingesammelt und aufbewahrt.

Rauchverbot

Bereits seit dem Schuljahr 2006/07 besteht nach dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ein absolutes Rauchverbot für Schüler und Lehrkräfte an allen Schulen Bayerns. Am 1. September 2007 trat das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft. Das Gesetz verbessert neben anderem auch den Jugendschutz. Tabakprodukte dürfen in Zukunft nicht mehr an 16-jährige, sondern nur noch an über 18-jährige verkauft werden. Kindern und Jugendlichen ist grundsätzlich das Rauchen in der Öffentlichkeit verboten. Wir bitten Sie gemeinsam mit uns den Nichtraucherschutz durchzusetzen. Sollten sich Schüler uneinsichtig zeigen, sehen wir uns gezwungen, Anzeige zu erstatten.
Auch E-Zigaretten sind in den Oberlandschulen, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schulen nicht erlaubt. Minderjährigen entziehen wir die E-Zigaretten.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unser Konzept zur Drogenprävention.

Hausschuh-Pflicht

Unsere Schüler sind dazu verpflichtet, während des Unterrichts Hausschuhe zu tragen. Dies hat zwei Gründe: Zum Einen ist es aus hygienischen Gründen angeraten, nicht den ganzen Tag in den gleichen Schuhen zu bleiben, zum Anderen dient es dem Schutz unserer Böden, wenn in den Klassenräumen keine Straßenschuhe getragen werden. Bitte unterstützen Sie uns in diesem Punkt.

Kleiderordnung

Bislang gibt es an unseren Schulen keine Pflicht zum Tragen einer einheitlichen Schulkleidung. Wir freuen uns, wenn viele Schülerinnen und Schüler unsere Schulhoodies und T-shirts tragen.
Wir erwarten im Schulgebäude und bei Veranstaltungen angemessene Kleidung. Bauchfreie Tops, ultraknappe Shorts, Muskelshirts u.Ä. gehören nicht dazu.