Gymnasium

Aufnahmeverfahren

Neuanmeldungen für alle Jahrgangsstufen werden jederzeit, also auch während des Schuljahres entgegengenommen. 

Bei der Einschreibung sind das Übertrittszeugnis der Grund- oder Mittelschule, die Geburtsurkunde und – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund- oder Mittelschule erfolgt – die Zeugnisse von früher besuchten Schulen, sowie der Nachweis über ausreichenden Masernimpfschutz vorzulegen.

 

An unserem staatlich genehmigten Gymnasium gibt es keinen Probeunterricht. Wir nehmen auch Kinder auf, die nicht den Schnitt im Übertrittszeugnis erreicht haben, der für die staatlichen Schulen vorausgesetzt wird.

 

 

Wirtschaftsschule

Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Dritten Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).

Die Anmeldung von Mittelschülerinnen und Mittelschülern, welche keine Mittlere-Reife-Klasse besuchen, zur Aufnahme in die Vorklasse oder in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet mit Ausnahme des Übertritts mit dem Jahreszeugnis in der Zeit bis 28. April 2023 statt.

Die Aufnahme in die zweistufige Wirtschaftsschule ist bis Anfang August möglich.

Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)

Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Vorklasse und in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet Anfang Mai und in den letzten Tagen der Sommerferien statt.

Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.